Dietrich Bonhoeffer

(geboren am 4. Februar 1906 in Breslau; gestorben 9. April 1945 im KZ Flossenbürg) war ein evangelischer Theologe, profilierter Vertreter der Bekennenden Kirche und deutscher Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus.

Dietrich BonhoefferMit 24 Jahren bereits habilitiert, wurde Bonhoeffer nach Auslandsaufenthalten in Spanien und New York Privatdozent für Evangelische Theologie in Berlin. Daneben war er Jugendreferent und Mitglied in der Vorgängerorganisation des Ökumenischen Rates. Schon kurz nach Adolf Hitlers Machtergreifung nahm er deutlich Stellung gegen die nationalsozialistische Judenverfolgung und engagierte sich früh im Kirchenkampf gegen die Deutschen Christen und den Arierparagraphen. Ab 1935 war er Leiter des Predigerseminars der Bekennenden Kirche in Finkenwalde, das bis 1940 auch illegal weitergeführt wurde. Ab 1939 schloss er sich dem Widerstand um Wilhelm Canaris an. 1940 erhielt er Redeverbot und 1941 Schreibverbot. Am 5. April 1943 wurde er verhaftet und nach zwei Jahren als einer der letzten mit dem 20. Juli 1944 in Verbindung gebrachten Gegner Hitlers hingerichtet.

Bonhoeffer war ein sehr eigenständiger Theologe, der die Bedeutung der Bergpredigt und Nachfolge Jesu besonders betonte und persönlich vorlebte. In seinen Gefängnisbriefen entwickelte er Visionen für eine künftige Ökumene an der Seite der Armen und Gedanken zu einer nichtreligiösen Interpretation von der Wirklichkeit.

Hinrichtung

Hinrichtung
Am 17. Januar 1945 schrieb Bonhoeffer den letzten Brief an seine Eltern. Am 7. Februar wurde er in das KZ Buchenwald verlegt, wo er den britischen Mitgefangenen Payne Best kennen lernte. Am 5. April 1945 ordnete Adolf Hitler die Hinrichtung aller noch nicht exekutierten „Verschwörer“ des 20. Juli 1944 an und damit auch die Dietrich Bonhoeffers.

 

 

 

Die Hinrichtungsstelle Bonhoeffers

Ein SS-Gericht, oft fälschlich als Standgericht bezeichnet, verurteilte daraufhin – neben Dietrich Bonhoeffer – Wilhelm Canaris, Hans Oster, Karl Sack und Ludwig Gehre am 8. April 1945 zum Tode durch den Strang. Der Prozess war ein reiner Scheinprozess, um dem Mord das Mäntelchen des Justizförmigen umzuhängen; die Prozessakten gegen Bonhoeffer, die bei einem Bombenangriff auf Berlin verbrannt waren, lagen nicht vor. Ankläger war Walter Huppenkothen, der zuvor bereits in einem flüchtigen Standgericht den halb besinnungslos auf einer Trage liegenden von Dohnanyi, den Schwager Dietrich Bonhoeffers, zum Tode verurteilen ließ. Richter über Bonhoeffer war Otto Thorbeck, Inhaber der Chefrichterstelle beim SS- und Polizeigericht in München (schon 1941 aus dem regulären Justizdienst ausgeschieden), der als Vorsitzender amtierte. Beisitzer waren der Kommandant des KZ Flossenbürg Max Koegel und eine weitere unbekannte Person. Verteidiger waren nicht anwesend, Zeugen wurden nicht vernommen. Die „Verhandlung“ fand ohne Protokollführer statt; eine „neue“ Akte wurde nicht angelegt. Huppenkothen und Thorbeck wurden übrigens 1956 wegen des Flossenbürgverfahrens vom BGH lediglich wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.

Bevor Bonhoeffer zur Hinrichtung am 8. April in das KZ Flossenbürg gebracht wurde, trug er Payne besondere Grüße an Bischof Georg Bell auf, falls er seine Heimat erreichen sollte, und sagte zum Abschied nach Paynes Erinnerung:

„Das ist das Ende – für mich der Beginn des Lebens. (tell him that this is for me the end, but also the beginning – with him I believe in the principle of our Universal Christian brotherhood which rises above all national hatreds and that our victory is certain – tell him, too, that I have never forgotten his words at our last meeting.“